Baugutachter Nettersheim

Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Anton Schiller Nettersheim
Dipl.-Ing. (FH)

Anton Schiller

Bausachverständiger und Baugutachter

Frankenstraße 8A
53947 Nettersheim
Tel: 02443 994 91 00
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Qualifikation

  • Dipl.-Ing. (FH)
  • Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung - Marktwertermittlung von Standardimmobilien - Wohnen (EIPOSCERT)
  • Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
  • Bausachverständiger für Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleistungen nach 61a Landeswasser-Gesetz NRW mit geprüfter Sachkunde (Handwerkskammer Köln)
  • Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland

Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Nettersheim steht Ihnen Dipl.-Ing. (FH) Herr Anton Schiller als Baugutachter zur Verfügung.

Baugutachter mit geprüfter Qualifikation

Bei Bauexperts finden Sie Baugutachter, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.

Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Bausachverständige und Baugutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft.

Bezeichnung als Baugutachter

Die Bezeichnung Baugutachter ist in Deutschland nicht gesetzlich geschützt. Dadurch kann jeder sich als Baugutachter bezeichnen. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Baugutachter bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt.

Beispiele aus der Rechtsprechung:

  • Auch ein freier Baugutachter muss ein fundiertes Fach- und Erfahrungswissen nachweisen. Die Bezeichnung freier Baugutachter kann einem Sachverständigen untersagt werden, wenn er die dazu erforderliche besondere Sachkunde nicht nachweisen kann.
  • Die Benutzung der Bezeichnung von der Handwerkskammer geprüfter freier Baugutachter für das Dachdeckerhandwerk ist irreführend.
  • Die Verwendung eines Rundstempels mit der darin vorgesehenen Angabe anerkannter Baugutachter durch einen Grundstückssachverständigen ist irreführend, weil Verwechslungsgefahr mit dem Rundstempel eines öffentlich bestellten Sachverständigen besteht. Der Begriff des anerkannten Bausachverständigen legt die Assoziation nahe, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter ist unlauter, weil sie die Assoziation nahelegt, dass eine staatliche oder amtliche Stelle die Anerkennung ausgesprochen hat.
  • Die Benutzung der Bezeichnung anerkannt durch einen Fachverband oder eine Überwachungsorganisation ist irreführend, wenn der Bausachverständige nicht mehr Mitglied der Organisation ist bzw. die Organisation ein Anerkennungsverfahren nicht durchführt.
  • Die Führung der Bezeichnung anerkannter Baugutachter erfüllt den objektiven Tatbestand des § 132a Abs. 2 StGB, wenn der Sachverständige nicht öffentlich bestellt ist.
  • Die Werbung eines Bausachverständigen mit der Bezeichnung geprüfter Baugutachter ist irreführend, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann.

Örtliche Nähe

Sachverstand. Ganz nah!

Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. (FH) Herr Anton Schiller kann Ihnen daher auch als Ortskundiger behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nettersheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nettersheim kommen bzw. sich nicht in Nettersheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

Nettersheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

Nettersheim ist eine Gemeinde mit ca. 7500 Einwohner und gehört zum Kreis Euskirchen. Die Gemeinde liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Insgesamt besteht Nettersheim aus elf verschiedenen Ortsteilen.

Fast der gesamte Außenbereich des Gemeindegebiets besteht aus Natur- und vor allem Landschaftsschutzgebieten. Die Gemeinde liegt nämlich im Deutsch-Belgischen Naturpark Nordeifel. Dadurch verfügt die Gemeinde über eine sehr artenreiche Pflanzenwelt. Die Städte Köln und Aachen sind jeweils etwa 60 Kilometer entfernt. Auch Flüsse durchfließen die Gemeinde. Die zwei wichtigsten davon sind die einmal die Urft und die Erft. Die Urft ist 46,4 und die Erft 106,6 km lang. Daher ist Nettersheim für den sanften Natur- und Wandertourismus sowie für ausgiebige Lauf- oder Fahrradtouren bekannt. Auch längere Strecken führen durch Nettersheim. Der Römerkanal-Wanderweg beginnt in Nettersheim entlang der Eifelwasserleitung bis Köln.

Auch Bildung und Kultur sind in der Eifelgemeinde sehr hoch angesehen. Sowohl für Einwohner als auch Besucher und Gäste werden viele Angebote bereit gehalten. Dafür stehen viele Einrichtungen und Häuser zur Verfügung: Schulen und Kindergärten, Familienzentrum, Literaturhaus mit Bücherei, Naturzentrum Eifel, Archäologischer Landschaftspark, Bildungswerk, Kulturbahnhof, Kunst im Rathaus und Landwirtschaftlicher Museumshof Nettersheim. Für Gruppen und Schulklassen bietet Nettersheim auch preiswerte Unterkunftsmöglichkeiten in einem Jugendgästehaus, auf einem Jugendzeltplatz und in einem Selbstversorgerhaus an.

Wichtige Anlaufstellen

Rathaus:
Krausstraße
53947 Nettersheim

Grundbuchamt:
Grundbuchamt Schleiden
Marienplatz
53937 Schleiden

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