Gutachten für Entschädigung - Nettersheim

Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

  • Qualifizierte Objektbesichtigung
  • Ermittlung der Entschädigungshöhe
  • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
  • Kurzfristiger Ortstermin
Preis: 160,00 €/Stunde (inkl. 19% MwSt.)
Gutachten für Entschädigung - Bewertung des entstandenen Schadens durch Entschädigungsgutachten

Gutachten für Entschädigung - Nettersheim

Gutachten für Entschädigung - Nettersheim

Entschädigungsgutachten für Schadensersatzansprüche

Immer dann, wenn ein Grundstückseigentümer durch Dritte in seinen Rechten eingeschränkt wird, ist in der Regel eine Entschädigung fällig. Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung fertigen wir Entschädigungsgutachten an.

Schadenbewertung & Ermittlung der Entschädigungshöhe

Unser erfahrener Bausachverständiger ermittelt die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung. Der Entschädigungsberechtigte kann mit dem Gutachten seinen Anspruch auf Schadensersatz in Form einer Entschädigungszahlung geltend machen.

Wann liegt ein Anspruch auf Entschädigung vor?

Einen Anspruch auf Schadensersatz bzw. Entschädigung können Eigentümer haben, wenn Wegerecht, Notwegerecht, Nießbrauch, Wohnrecht usw. zu Lasten des Grundstücks eingetragen werden sollen. Ebenso kann eine Entschädigung bei Enteignung von Grundstücken und enteignungsgleichen Eingriffen eingefordert werden.

  • Ihre Vorteile

    • Qualifizierte Objektbesichtigung
      Ein qualifizierter Bausachverständiger besichtigt das Objekt und nimmt die Bausubstanz genau unter die Lupe.
    • Ermittlung der Entschädigungshöhe
      Zur Ermittlung der fälligen Entschädigung kalkuliert unser erfahrener Bausachverständiger die Höhe bzw. Wertminderung der zu zahlenden Entschädigung.
    • Gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten
      Unsere erfahrenen Bausachverständigen erstellen gerichtsverwertbare Entschädigungsgutachten.
    • Kurzfristiger Ortstermin
      Unsere Schnelligkeit verdanken wir unserer regionalen Nähe. Wir sind bundesweit mit qualifizierten Bausachverständigen für Sie im Einsatz
  • Mehr- und Sonderleistungen

    Mehr- oder Sonderleistungen sind gesondert zu beauftragen und werden nach tatsächlichem Aufwand, wie folgt abgerechnet:

    Leistung Preis (inkl. 19% MwSt.)

    Stundensatz, je Std.

    160,00 €
    Fahrtkosten (Mehrkilometer), je km.  0,95 €

    Nebenkostenpauschale (Kopier-, Post- und Telefonkosten) in Prozent der netto Rechnungssumme.

     5 %

    In der genannten Nebenkostenpauschale ist ein Ausdruck und Versand der schriftlichen Ausfertigung in 1-facher Form enthalten. Jede weitere Ausfertigung wird mit brutto 2,00 €/Seite berechnet.

  • Erforderliche Information

    Folgende Unterlagen und Informationen sollten dem Bausachverständigen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden:

    • Grundbuchauszug
    • Flurkarte bzw. den amtlichen Lageplan
    • Baulastenauskunft
    • Altlastenauskunft
    • Miet- und Pachtverträge
    • Aktueller Energieausweis
    • Anliegerbescheinigung/ Erschließungsbeitragsrechtliche Auskunft
    • Vorhandene Wertermittlungen
    • Bei Erbbaurechten den Erbaurechtsvertrag
    • Bei Rechten in Abt.II des Grundbuchs die zugehörige Eintragungsbewilligung
    • Bauzeichnungen/Grundrisse
    • Wohn-/ Nutzflächenberechnung
    • Aufstellung der in den letzten 15 Jahren durchgeführten Modernisierungen
    • Teilungserklärung bei Eigentumswohnungen
    • Fördermittelauskunft bei Wohnungsbindung
  • Ablauf & Kontakt

    Nach Ihrer unverbindlichen Anfrage setzt sich unser Bausachverständiger mit Ihnen in Verbindung, um weitere Details zu besprechen und die Ortsbesichtigung abzustimmen.

    Bitte kontaktieren Sie uns auch, falls unsere Pauschale nicht zu Ihrem Bedarf passt. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

    Eine telefonische Erstberatung ist bei uns stets kostenlos. Wir freuen uns auf Ihren Anruf.

  • Örtliche Nähe

    Sachverstand. Ganz nah!

    Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe und können Ihnen daher als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Nettersheim, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Nettersheim kommen bzw. sich nicht in Nettersheim auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!

    Nettersheim - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde

    Nettersheim ist eine Gemeinde mit ca. 7500 Einwohner und gehört zum Kreis Euskirchen. Die Gemeinde liegt im Südwesten von Nordrhein-Westfalen und gehört zum Regierungsbezirk Köln. Insgesamt besteht Nettersheim aus elf verschiedenen Ortsteilen.

    Fast der gesamte Außenbereich des Gemeindegebiets besteht aus Natur- und vor allem Landschaftsschutzgebieten. Die Gemeinde liegt nämlich im Deutsch-Belgischen Naturpark Nordeifel. Dadurch verfügt die Gemeinde über eine sehr artenreiche Pflanzenwelt. Die Städte Köln und Aachen sind jeweils etwa 60 Kilometer entfernt. Auch Flüsse durchfließen die Gemeinde. Die zwei wichtigsten davon sind die einmal die Urft und die Erft. Die Urft ist 46,4 und die Erft 106,6 km lang. Daher ist Nettersheim für den sanften Natur- und Wandertourismus sowie für ausgiebige Lauf- oder Fahrradtouren bekannt. Auch längere Strecken führen durch Nettersheim. Der Römerkanal-Wanderweg beginnt in Nettersheim entlang der Eifelwasserleitung bis Köln.

    Auch Bildung und Kultur sind in der Eifelgemeinde sehr hoch angesehen. Sowohl für Einwohner als auch Besucher und Gäste werden viele Angebote bereit gehalten. Dafür stehen viele Einrichtungen und Häuser zur Verfügung: Schulen und Kindergärten, Familienzentrum, Literaturhaus mit Bücherei, Naturzentrum Eifel, Archäologischer Landschaftspark, Bildungswerk, Kulturbahnhof, Kunst im Rathaus und Landwirtschaftlicher Museumshof Nettersheim. Für Gruppen und Schulklassen bietet Nettersheim auch preiswerte Unterkunftsmöglichkeiten in einem Jugendgästehaus, auf einem Jugendzeltplatz und in einem Selbstversorgerhaus an.

    Wichtige Anlaufstellen

    Rathaus:
    Krausstraße
    53947 Nettersheim

    Grundbuchamt:
    Grundbuchamt Schleiden
    Marienplatz
    53937 Schleiden


Bausachverständiger, Immobiliensachverständiger, Immobiliengutachter und Baugutachter Dipl.-Ing. (FH) Anton Schiller Nettersheim

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